Was ist elektronische Signatur?

Kompletter Leitfaden zur eIDAS-Verordnung und Signaturstufen

Auf einen Blick

Die elektronische Signatur ist ein kryptografisches Verfahren zur Garantie der Identität des Unterzeichners und der Integrität eines digitalen Dokuments. Die europäische eIDAS-Verordnung definiert 4 Stufen mit steigendem rechtlichen Wert.

Definition

Eine elektronische Signatur ist ein kryptografisches Verfahren, das:

  • Den Unterzeichner identifiziert
  • Die Integrität des Dokuments garantiert (keine Änderung)
  • Die Zustimmung des Unterzeichners sicherstellt
  • Eine Verbindung zwischen Unterzeichner und Dokument erstellt

Im Gegensatz zu einer gescannten handschriftlichen Unterschrift (nur ein Bild) basiert die elektronische Signatur auf kryptografischen Mechanismen, die sie fälschungssicher machen.

eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services - EU 910/2014) ist der europäische Rechtsrahmen für:

  • Elektronische Signaturen
  • Elektronische Siegel (juristische Personen)
  • Elektronische Zeitstempel
  • Qualifizierte Vertrauensdienste

Grundprinzipien

  • Gegenseitige Anerkennung: Eine gültige Signatur in einem Land ist in allen Mitgliedstaaten gültig
  • Nichtdiskriminierung: Eine elektronische Signatur kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie elektronisch ist
  • Technologieneutralität: Keine Technologie vorgeschrieben

Seit 1. Juli 2016 in Kraft, ersetzt eIDAS die Richtlinie 1999/93/EG.

4 Signaturstufen

1. Einfache elektronische Signatur (SES)

Grundstufe, technisch nicht von eIDAS definiert.

  • Beispiele: Checkbox, Namenseingabe, Klick auf «Ich stimme zu»
  • Beweiswert: Gering, anfechtbar
  • Verwendung: Dokumente mit geringem Risiko

2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES/AES)

Muss 4 Kriterien erfüllen (Art. 26 eIDAS):

  1. Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet
  2. Ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners
  3. Unter alleiniger Kontrolle des Unterzeichners erstellt
  4. Mit den Daten so verknüpft, dass jede Änderung erkennbar ist
  • Beweiswert: Mittel bis hoch
  • Verwendung: Handelsverträge, HR, Beschaffung

3. Fortgeschrittene Signatur mit qualifiziertem Zertifikat

Fortgeschrittene Signatur + Zertifikat von qualifiziertem Vertrauensdiensteanbieter (TSP).

  • Beweiswert: Hoch
  • Verwendung: Regulierte Dokumente

4. Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Höchste Sicherheitsstufe:

  • Fortgeschrittene Signatur
  • Qualifiziertes Zertifikat
  • Qualifizierte Signaturerstellungseinheit (QSCD)

Artikel 25.2 eIDAS: «Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.»

  • Beweiswert: Maximal, unanfechtbar
  • Verwendung: Notarielle Urkunden, öffentliche Aufträge, authentische Dokumente

Rechtlicher Wert

Nichtdiskriminierungsprinzip

Artikel 25.1 eIDAS: Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt.

Beweislast

StufeBeweislast
EinfachKläger muss Echtheit beweisen
FortgeschrittenBestreiter muss Betrug beweisen
QualifiziertEchtheitsvermutung (entspricht Handschrift)

Sonderfälle

  • Öffentliche Aufträge: Mindestens fortgeschrittene Signatur mit qualifiziertem Zertifikat
  • Notarielle Urkunden: Qualifizierte Signatur erforderlich
  • Elektronische Rechnungen: Fortgeschrittene Signatur empfohlen

Anwendungsfälle

Personalwesen

  • Arbeitsverträge: Fortgeschrittene Signatur
  • Nachträge: Einfach bis fortgeschritten
  • Spesenabrechnungen: Einfache Signatur
  • DSGVO-Dokumente: Fortgeschrittene Signatur

Vertrieb

  • Angebote: Einfache Signatur
  • Kundenverträge: Fortgeschrittene Signatur
  • AGB: Einfache Signatur
  • Geheimhaltungsvereinbarungen: Fortgeschrittene Signatur

Finanzen

  • Rechnungen: Fortgeschrittene Signatur oder Siegel
  • Bestellungen: Fortgeschrittene Signatur
  • Überweisungen: Qualifizierte Signatur

Recht

  • Mietverträge: Fortgeschrittene Signatur
  • Authentische Urkunden: Qualifizierte Signatur
  • Vollmachten: Fortgeschritten bis qualifiziert

Technische Übersicht

Asymmetrische Kryptografie

Die elektronische Signatur basiert auf einem Schlüsselpaar:

  1. Privater Schlüssel: Nur beim Unterzeichner, zum Signieren
  2. Öffentlicher Schlüssel: Teilbar, zur Signaturprüfung

Signaturprozess

  1. Hashing: Erstellung eines eindeutigen Fingerabdrucks (SHA-256)
  2. Verschlüsselung: Fingerabdruck wird mit privatem Schlüssel verschlüsselt
  3. Verknüpfung: Verschlüsselte Signatur wird mit Dokument verknüpft

Prüfung

  1. Entschlüsselung der Signatur mit öffentlichem Schlüssel
  2. Neuberechnung des Dokumenten-Fingerabdrucks
  3. Vergleich: Bei Übereinstimmung wurde das Dokument nicht geändert

X.509-Zertifikate

Das elektronische Zertifikat verknüpft:

  • Die Identität des Unterzeichners
  • Seinen öffentlichen Schlüssel
  • Die Signatur der Zertifizierungsstelle (CA)
  • Die Gültigkeitsdauer

Die richtige Stufe wählen

Auswahlkriterien

KriteriumEinfachFortgeschrittenQualifiziert
Finanzielle Bedeutung< 5.000 EUR5-100.000 EUR> 100.000 EUR
Rechtliches RisikoGeringMittelHoch
Regulatorische AnforderungKeineBranchenspezifischGesetzlich
Kosten pro Signatur0,50 EUR1-3 EUR5-15 EUR

Empfehlungen

  • 90% der Fälle: Fortgeschrittene Signatur (gute Balance Sicherheit/Kosten)
  • Interne Dokumente: Einfache Signatur
  • Strategische Verträge: Qualifizierte Signatur
  • Gesetzliche Pflicht: Geltende Vorschriften beachten

KaliaOps und Signatur

KaliaOps V2 wird elektronische Signatur nativ integrieren:

Geplante Funktionen

  • Workflow-integriertes Signieren: Vertrags-, Änderungs-, Dokumentvalidierung
  • eIDAS-Stufen: Einfach, fortgeschritten, qualifiziert je nach Dokumenttyp
  • Zertifikate: Integration mit europäischen TSPs
  • Qualifizierter Zeitstempel: Datumsnachweis

ITSM/CMDB-Anwendungsfälle

  • Lieferantenverträge: Signatur bei Validierung
  • Kritische Änderungen: Signierte CAB-Genehmigung
  • Compliance-Dokumente: Signierter Audit-Trail
  • Einsatzberichte: Techniker-/Kundensignatur

DMS-Integration

  • Signierte Dokumente automatisch gespeichert
  • Signaturprüfung beim Öffnen
  • Aufbewahrung mit Signaturnachweisen

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Wichtige Punkte
  • Elektronische Signatur garantiert die Identität des Unterzeichners und die Dokumentenintegrität
  • eIDAS-Verordnung (EU 910/2014) definiert 4 europaweit anerkannte Signaturstufen
  • Qualifizierte Signatur hat denselben rechtlichen Wert wie eine handschriftliche Unterschrift
  • 90% der Verträge können mit einfacher oder fortgeschrittener Signatur unterzeichnet werden
  • Elektronisches Siegel ermöglicht das Versiegeln von Dokumenten im Namen eines Unternehmens
  • Qualifizierter Zeitstempel beweist die Existenz eines Dokuments zu einem bestimmten Datum

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