Was ist elektronische Signatur?
Kompletter Leitfaden zur eIDAS-Verordnung und Signaturstufen
Die elektronische Signatur ist ein kryptografisches Verfahren zur Garantie der Identität des Unterzeichners und der Integrität eines digitalen Dokuments. Die europäische eIDAS-Verordnung definiert 4 Stufen mit steigendem rechtlichen Wert.
Definition
Eine elektronische Signatur ist ein kryptografisches Verfahren, das:
- Den Unterzeichner identifiziert
- Die Integrität des Dokuments garantiert (keine Änderung)
- Die Zustimmung des Unterzeichners sicherstellt
- Eine Verbindung zwischen Unterzeichner und Dokument erstellt
Im Gegensatz zu einer gescannten handschriftlichen Unterschrift (nur ein Bild) basiert die elektronische Signatur auf kryptografischen Mechanismen, die sie fälschungssicher machen.
eIDAS-Verordnung
Die eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services - EU 910/2014) ist der europäische Rechtsrahmen für:
- Elektronische Signaturen
- Elektronische Siegel (juristische Personen)
- Elektronische Zeitstempel
- Qualifizierte Vertrauensdienste
Grundprinzipien
- Gegenseitige Anerkennung: Eine gültige Signatur in einem Land ist in allen Mitgliedstaaten gültig
- Nichtdiskriminierung: Eine elektronische Signatur kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie elektronisch ist
- Technologieneutralität: Keine Technologie vorgeschrieben
Seit 1. Juli 2016 in Kraft, ersetzt eIDAS die Richtlinie 1999/93/EG.
4 Signaturstufen
1. Einfache elektronische Signatur (SES)
Grundstufe, technisch nicht von eIDAS definiert.
- Beispiele: Checkbox, Namenseingabe, Klick auf «Ich stimme zu»
- Beweiswert: Gering, anfechtbar
- Verwendung: Dokumente mit geringem Risiko
2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES/AES)
Muss 4 Kriterien erfüllen (Art. 26 eIDAS):
- Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet
- Ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners
- Unter alleiniger Kontrolle des Unterzeichners erstellt
- Mit den Daten so verknüpft, dass jede Änderung erkennbar ist
- Beweiswert: Mittel bis hoch
- Verwendung: Handelsverträge, HR, Beschaffung
3. Fortgeschrittene Signatur mit qualifiziertem Zertifikat
Fortgeschrittene Signatur + Zertifikat von qualifiziertem Vertrauensdiensteanbieter (TSP).
- Beweiswert: Hoch
- Verwendung: Regulierte Dokumente
4. Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Höchste Sicherheitsstufe:
- Fortgeschrittene Signatur
- Qualifiziertes Zertifikat
- Qualifizierte Signaturerstellungseinheit (QSCD)
Artikel 25.2 eIDAS: «Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.»
- Beweiswert: Maximal, unanfechtbar
- Verwendung: Notarielle Urkunden, öffentliche Aufträge, authentische Dokumente
Rechtlicher Wert
Nichtdiskriminierungsprinzip
Artikel 25.1 eIDAS: Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt.
Beweislast
| Stufe | Beweislast |
|---|---|
| Einfach | Kläger muss Echtheit beweisen |
| Fortgeschritten | Bestreiter muss Betrug beweisen |
| Qualifiziert | Echtheitsvermutung (entspricht Handschrift) |
Sonderfälle
- Öffentliche Aufträge: Mindestens fortgeschrittene Signatur mit qualifiziertem Zertifikat
- Notarielle Urkunden: Qualifizierte Signatur erforderlich
- Elektronische Rechnungen: Fortgeschrittene Signatur empfohlen
Anwendungsfälle
Personalwesen
- Arbeitsverträge: Fortgeschrittene Signatur
- Nachträge: Einfach bis fortgeschritten
- Spesenabrechnungen: Einfache Signatur
- DSGVO-Dokumente: Fortgeschrittene Signatur
Vertrieb
- Angebote: Einfache Signatur
- Kundenverträge: Fortgeschrittene Signatur
- AGB: Einfache Signatur
- Geheimhaltungsvereinbarungen: Fortgeschrittene Signatur
Finanzen
- Rechnungen: Fortgeschrittene Signatur oder Siegel
- Bestellungen: Fortgeschrittene Signatur
- Überweisungen: Qualifizierte Signatur
Recht
- Mietverträge: Fortgeschrittene Signatur
- Authentische Urkunden: Qualifizierte Signatur
- Vollmachten: Fortgeschritten bis qualifiziert
Technische Übersicht
Asymmetrische Kryptografie
Die elektronische Signatur basiert auf einem Schlüsselpaar:
- Privater Schlüssel: Nur beim Unterzeichner, zum Signieren
- Öffentlicher Schlüssel: Teilbar, zur Signaturprüfung
Signaturprozess
- Hashing: Erstellung eines eindeutigen Fingerabdrucks (SHA-256)
- Verschlüsselung: Fingerabdruck wird mit privatem Schlüssel verschlüsselt
- Verknüpfung: Verschlüsselte Signatur wird mit Dokument verknüpft
Prüfung
- Entschlüsselung der Signatur mit öffentlichem Schlüssel
- Neuberechnung des Dokumenten-Fingerabdrucks
- Vergleich: Bei Übereinstimmung wurde das Dokument nicht geändert
X.509-Zertifikate
Das elektronische Zertifikat verknüpft:
- Die Identität des Unterzeichners
- Seinen öffentlichen Schlüssel
- Die Signatur der Zertifizierungsstelle (CA)
- Die Gültigkeitsdauer
Die richtige Stufe wählen
Auswahlkriterien
| Kriterium | Einfach | Fortgeschritten | Qualifiziert |
|---|---|---|---|
| Finanzielle Bedeutung | < 5.000 EUR | 5-100.000 EUR | > 100.000 EUR |
| Rechtliches Risiko | Gering | Mittel | Hoch |
| Regulatorische Anforderung | Keine | Branchenspezifisch | Gesetzlich |
| Kosten pro Signatur | 0,50 EUR | 1-3 EUR | 5-15 EUR |
Empfehlungen
- 90% der Fälle: Fortgeschrittene Signatur (gute Balance Sicherheit/Kosten)
- Interne Dokumente: Einfache Signatur
- Strategische Verträge: Qualifizierte Signatur
- Gesetzliche Pflicht: Geltende Vorschriften beachten
KaliaOps und Signatur
KaliaOps V2 wird elektronische Signatur nativ integrieren:
Geplante Funktionen
- Workflow-integriertes Signieren: Vertrags-, Änderungs-, Dokumentvalidierung
- eIDAS-Stufen: Einfach, fortgeschritten, qualifiziert je nach Dokumenttyp
- Zertifikate: Integration mit europäischen TSPs
- Qualifizierter Zeitstempel: Datumsnachweis
ITSM/CMDB-Anwendungsfälle
- Lieferantenverträge: Signatur bei Validierung
- Kritische Änderungen: Signierte CAB-Genehmigung
- Compliance-Dokumente: Signierter Audit-Trail
- Einsatzberichte: Techniker-/Kundensignatur
DMS-Integration
- Signierte Dokumente automatisch gespeichert
- Signaturprüfung beim Öffnen
- Aufbewahrung mit Signaturnachweisen
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- Elektronische Signatur garantiert die Identität des Unterzeichners und die Dokumentenintegrität
- eIDAS-Verordnung (EU 910/2014) definiert 4 europaweit anerkannte Signaturstufen
- Qualifizierte Signatur hat denselben rechtlichen Wert wie eine handschriftliche Unterschrift
- 90% der Verträge können mit einfacher oder fortgeschrittener Signatur unterzeichnet werden
- Elektronisches Siegel ermöglicht das Versiegeln von Dokumenten im Namen eines Unternehmens
- Qualifizierter Zeitstempel beweist die Existenz eines Dokuments zu einem bestimmten Datum